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Dissertationen

Die Veröffentlichung der Dissertation ist ein fester und obligatorischer Bestandteil der Promotionsleistung.

Der Veröffentlichungspflicht kann prinzipiell in verschiedener medialer Form Genüge getan werden: in analoger, also gedruckter Form ("Print-Dissertation") und als elektronische Dissertation ("E-Dissertation"). Inzwischen sehr selten kommt die Publikation als Mikroform vor: auf Mikrofiches.

Detaillierte Regelungen (unter anderem zur Veröffentlichungsform und zur Art und Zahl abzugebender Belegexemplare) sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fachbereiche beschrieben und können von Fach zu Fach unterschiedlich ausfallen.

Print-Dissertation:
Die Universitätsbibliothek nimmt Ihre Pflichtexemplare entgegen und prüft, ob damit die Vorgaben der für Sie gültigen Promotionsordnung erfüllt sind. Abschließend erfolgt eine Bestätigung an das zuständige Prüfungsamt.

E-Dissertation:
Die Universitätsbibliothek hat einen Workflow etabliert zur elektronischen Publikation Ihrer Dissertation auf dem Repositorium osnaDocs und unterstützt sie dabei. Sie nimmt die einzureichenden gedruckten Belegexemplare entgegen und bestätigt die Veröffentlichungsleistung gegenüber dem Prüfungsamt.

Wichtig für alle Veröffentlichungsformen: Bitte beachten Sie, dass für Ihr Verfahren möglicherweise eine ältere Promotionsordnung Gültigkeit hat und informieren Sie sich im Zweifelsfall in Ihrem Prüfungsamt respektive auf dessen Website.

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